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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Steppenjagd 6042 Fülöpháza, II. körzet Tanya 207.  Steuernummer: 90178911-2-23, Firmenregisternr.: 59329804, registerführendes Gericht: Firmengericht Kecskemét

 

Wir bitten Sie, vor der Jagd die folgenden Punkte aufmerksam durchzulesen und zur Kenntnis zu nehmen. Mit der Buchung der Jagd bestätigen und nehmen Sie die Vertragsbedingungen aufgrund dieser Punkte an.

 

1. Bestellung der Jagd

Die Jagdreiseagentur Steppenjagd vermittelt Jagdmöglichkeiten und verkauft Wild. Bei der Bestellung Ihrer Jagd erklären Sie mit Ihrer Unterschrift auch, dass Sie die Allgemeinen Vertragsbedingungen durchgelesen und zur Kenntnis genommen haben. Dementsprechend bestätigen wir Ihre Jagd, wodurch wir den Vertrag als abgeschlossen betrachten, und Sie können zu jeder Zeit unter Einhaltung der Rücktrittsbedingungen von diesem Vertrag zurücktreten. Um rechtzeitig die Formalitäten der Jagd zu erledigen, müssen Sie uns bis spätestens 21 Tage vor dem Zeitpunkt der Jagd die erforderlichen Angaben und Dokumente (Reisepass Kopie, Jagdschein, Waffenbesitzkarte Kopie, EU Feuerwaffenpass Kopie) zur Verfügung stellen. Werden die Unterlagen von Ihnen nicht rechtzeitig eingereicht, so können wir die korrekte Organisation der von Ihnen gebuchten Jagd nicht garantieren.

 

2. Zahlungsbedingungen

Mit der Unterschrift des Vertrages wird die Anzahlung der Jagd sofort fällig. Die jeweilige Anzahlungssumme erfahren Sie im Vertrag. Die Bestätigung der Jagd erfolgt nach der Bezahlung des vollen Anzahlungsbetrags. Die Endabrechnung erfolgt aufgrund des von Ihnen am Ort (auf dem Jagdgebiet) unterschriebenen Protokolls (der Abschussliste) und ist direkt vor Ort zu bezahlen.

 

3. Dienstleistungen

Die Dienstleistungen sind im Angebot und der Rückbestätigung der Jagd eindeutig festgelegt. Absprachen mit Dritten können nicht berücksichtigt werden.

 

4. Preisänderungen

Steppenjagd behält sich vor, den bei der Jagdbuchung bestätigten Preis aus ihr nicht vorwerfbaren Gründen zu ändern, wenn der Jagdtermin länger als 2 Monate im Voraus gebuch wurde. Innerhalb von 20 Tagen vor dem gebuchten Termin werden die Preise nicht geändert.

 

5. Jagdprotokoll, Abschussliste

Ist die Dokumentation zur Erstellung der Schlussrechnung. Hier sind alle Ausschüsse (auch in Ihrem Interesse) sowie die in Anspruch genommenen Dienstleistungen anzugeben. Die Richtigkeit dieser Angaben wird von Ihnen und dem Jagdgebietsvertreter mit Unterschrift beglaubigt. Dieses Dokument ist die einzige Möglichkeit zur Geltendmachung einer eventuellen Reklamation. Sie müssen dem Jagdgastgeber Ihre Beanstandungen und Wünsche sofort am Ort mitteilen. Im Nachhinein gemeldete Reklamationen können nicht berücksichtig werden.

Angeschweisstes und trotz Nachsuche nicht gefundenes Schalenwild, wird dem Jagdgast mit 50% des Abschusspreises in Rechnung gestellt.

Der Jagdgast akzeptiert eine Abweichung von +/- 15% des gewünschten Gehörngewichts.

6. Verantwortlichkeit

Im Rahmen des mit uns abgeschlossenen Jagdvertrags übernehmen wir die entsprechende Vermittlungstätigkeit, die umsichtige Auswahl des Jagdgastgebers, der Ihren Ansprüchen am besten entspricht und die genaue korrekte Bestimmung des Jagdortes. Wir können die Erlegung und die Stückzahl der bestimmten Wildarten sowie die gewünschten Abmessungen und das gewünschte Gewicht der Trophäen nicht garantieren, diesbezüglich kann kein Schadenersatzanspruch erhoben werden. Es ist immer der Jagdgast selbst für den Schuss verantwortlich. Wenn der Jägerbegleiter den Schuss auf ein Wild erlaubt, bedeutet dies, dass das Wild erlegt werden darf. Sie sind für die Entscheidung über die tatsächliche Erlegung verantwortlich. Entscheiden Sie sich für den Schuss, so tragen Sie hinsichtlich des Fehlschusses, der Verletzung bzw. der Größe und der Qualität der Trophäe usw. die Folgen. Auf Ihren Wunsch übernimmt unser Büro, die Heimlieferung der Trophäen auf Ihre Kosten. Wir tragen für die Beschädigung der Trophäen wegen der nicht entsprechenden Behandlung, ihren Bruch, die während der Lieferung entstandenen Trophäenschäden oder den eventuellen Verlust keine Ersatzpflicht. Die Jagdreisen sind Reisen mit einem über dem Durchschnitt liegenden Risikofaktor, deshalb ist das umsichtige und vorsichtige Verhalten unentbehrlich. Für die Schäden, die wegen der Nichtbeachtung dieser Risikofaktoren verursacht werden, tragen wir keine Verantwortung.

 

7. Pflichten des Jagdgastes

Der Jagdgast ist verpflichtet, bei der Beseitigung jedes Faktors, der bei der Reise auftritt und sie stört, Hilfe zu leisten. Weiterhin ist er verpflichtet, sich über die Jagdbestimmungen des betroffenen Landes zu informieren, diese vollständig einzuhalten und den Anweisungen des Jagdbegleiters zu folgen. Wegen eventueller Übertretungen oder z.B. wegen eines alkoholisierten Zustands oder unwaidmännischem Verhalten kann er sofort von der Jagd ausgeschlossen werden, oder die Abwicklung seiner Jagd kann verweigert werden. Er hat den Gesamtbetrag seiner deswegen vereitelten Jagd samt allen daraus folgenden eventuellen Mehrkosten zu zahlen.

 

8. Rücktritt des Vermittlers vom Vertrag

Unser Büro und unsere Jagdgastgeber-Partner behalten sich vor, zu jeder Zeit vom Vertrag wegen nicht vorhersehbarer oder beeinflussbarer Umstände (Seuchen, Katastrophen, Unwetter, Kriege, etc., der die sichere und erfolgreiche Abwicklung der Jagd in großem Maße gefährden würde, zurückzutreten. Zugleich tun wir unser Möglichstes, um Ihnen sofort eine gleichwertige bzw. alternative Jagd anzubieten…  Können wir Ihnen kein annehmbares Angebot geben, so zahlen wir die schon geleistete Anzahlung zurück. Kein Betrag über die geleistete Anzahlung kann als Schadensersatzanspruch gegen unser Büro erhoben werden.

 

9. Rücktritt des Gastes

Der Auftraggeber kann zu jeder Zeit unter Einhaltung der Rücktrittsregeln von der Jagd zurücktreten. Wir können den Rücktritt von einer schon gebuchten Jagd nur schriftlich annehmen. Der Zeitpunkt des Erhalts wird als gültiges Rücktrittsdatum betrachtet.

Stornierungskosten:

Die Stornierungskosten entsprechen der Anzahlung. Im Vertrag werden die Summen und Fristen vereinbart. Die Stornierungskosten werden für den Verlust des Jagdreviers für die Jagdkarte, den Ausfall der reservierten Jagdzeit und die Bearbeitungskosten eingesetzt. Kann der Jagdgast einen Ersatzjäger beibringen, ist ein Organisationsmehraufwand in Höhe von 150,- Euro zu bezahlen, weitere Stornierungskosten entfallen dann.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

10. Unterbrechung der Jagd

Bei der Unterbrechung der Jagd seitens des Gastes aus irgendeinem Grund ist der Gesamtpreis (Organisation + Jagd + Unterkunft usw.) zu zahlen.

 

11. Höhere Gewalt

Wenn eine noch nicht begonnene Jagd auf Grund von Elementarkräften oder anderen unvorhergesehenen Hindernissen (Krieg, Streik, Katastrophe, Epidemie - insbesondere afrikanische Schweinepest oder Covid19) oder aus Gründen mit gleicher Wirkung fehlschlägt oder das Erscheinen des Gastes unmöglich wird, wird unser Unternehmen alles in seiner Macht stehende tun, um sofort eine gleichwertige oder bessere, maßgeschneiderte Jagd anzubieten, deren Annahme im Interesse beider Parteien liegt. Wenn wir kein akzeptables Angebot machen können, erstatten wir den bereits gezahlten Vorschuss zurück. Gegen unser Büro kann jedoch kein weiterer Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Wird die schon angefangene Jagd entweder wegen im Interessenkreis des Gastes auftretender Elementarkräfte oder wegen anderer nicht voraussichtlicher Hindernisse (Krieg, Streik, Katastrophe, Seuche, Unwetter,..) oder wegen technischer Hindernisse bzw. wegen Gründe mit gleichwertiger Wirkung unterbrochen, so gehen alle Konsequenzen und Kosten zu Lasten des Jagdgasts.

 

12. Versicherungen

In unseren Programmen und Dienstleistungen sind Versicherungen keiner Art enthalten. Der Jagdgast ist verpflichtet, dafür in seinem eigenen Interesse zu sorgen. Tritt ein Schadensfall während der Jagd aus Verschulden des Gastes bzw. des Jagdgastgebers und/oder eines anderen Dienstleisters ein, so können wir dafür keine Verantwortung tragen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, eine alles abdeckende Versicherung abzuschließen.

 

13. Sonstige Bestimmungen

Wir behalten uns die Irrtümer auf der Webseite der Gesellschaft sowie die Programm- und Preisänderungen vor. Bei der Übersetzung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen in eine Fremdsprache ist der ungarische Text bei Auslegungsproblemen gültig und maßgebend. Für die Rechtsverhältnisse, die gemäß diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie den Einzeljagdverträgen entstanden sind, ist ungarisches Recht unabhängig vom Ort des Vertragsabschlusses maßgebend.

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